(08.03.2024, 23:18)p_houso schrieb: Nr. 1 ist so falsch wie alle Binding-Argumente. Man kann mit 2 verschiedenen Brokern in Deutschland handeln, auf einem Futures, auf dem anderen Optionen, z.B.. Und noch mit 20 anderen Brokern.
Und damit ist auch Nr. 2 auch falsch.
Nun, falsch sind sie keineswegs. Wem immer schön Abgeltungsteuer abgezogen wird resp. wer immer artig Steuerrückstellungen bildet statt das für diese Steuerrückstellungen gebildete Kapital in weiteren Termingeschäften anzulegen, wird nie ein Überschuldungsproblem infolge Steuernachforderungen vom Finanzamt bekommen.
Es kann nur sein, daß diese Argumente für das Bundesverfassungsgericht nicht einschlägig sind. Spätestens nach dem Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts traue ich den Richtern allerdings jedwede Art von Argumentation zu, eine Regelung für verfassungskonform zu erklären oder nicht. Wir werden es sehen.