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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(08.03.2024, 14:16)boersenkater schrieb: Also die meisten arbeiten für oder als Firma - ansonsten wäre vieles Schwarzarbeit.
Handwerker, Händler, Kaufleute, Freiberufler - alle zahlen Gewerbesteuer, je nach Unternehmensform
auch noch Kaptalertragssteuer, Einkommenssteuer, Sozialversicherungsbeiträge,...
Gewinnausschüttung ist auch steuerpflichtig...

Für viele Handwerksberufe brauchst Du zur Firmengründung/-führung einen Meisterbrief
im entsprechenden Gewerk - Elektrik, Gas,...

Also bei vielen Berufen gibt es keine Meisterpflicht mehr. Und vergiss nicht Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, etc..... Die müssen noch nicht mal ein Gewerbe anmelden. Einfach am Jahresende eine 4-3 (Einnahme-Überschußrechnung) - abgeben und das wars... Biggrin Biggrin Biggrin


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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Horst_Sindermann - 08.03.2024, 15:55

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