(08.03.2024, 12:12)minenfuchs schrieb: Das Ganze ist ja die Kurzfassung von Martins 60seitiger Verfassungsbeschwerde und der hat halt alle 3 Artikel abgehandelt. In anderen Verfahren konzentriert man sich auf Artikel 3.
In Epizentrums Fall wurde auch um Artikel 12 ubd 14 gekämpft. M.E. haben wir dort das FA auch ausmanövriert.
Ja, man kann auch eine GmbH gründen. Aber darf der Staat das als "Bedingung" machen? Ich denke nicht. Ich muss mal einiges aus Epizentrums Fall raussuchen.
Also die meisten arbeiten für oder als Firma - ansonsten wäre vieles Schwarzarbeit.
Handwerker, Händler, Kaufleute, Freiberufler - alle zahlen Gewerbesteuer, je nach Unternehmensform
auch noch Kaptalertragssteuer, Einkommenssteuer, Sozialversicherungsbeiträge,...
Gewinnausschüttung ist auch steuerpflichtig...
Für viele Handwerksberufe brauchst Du zur Firmengründung/-führung einen Meisterbrief
im entsprechenden Gewerk - Elektrik, Gas,...
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