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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(08.03.2024, 12:39)Horst_Sindermann schrieb: Du argumentierst über die Folgen der Bindingsteuer, wie man mit der Besteuerung umgeht. OK. Aber kannst du auf gleiche Weise (negativ für uns) argumntieren, warum ausgerechnet hier das Nettoprinzip gebrochen wird. Dass Gewinne besteuert werden, Verluste aber nicht berücksichtigt werden. Wie würde hier eine Aussage aussehen, die in das Spektrum passen würde. Da fehlt mir im Moment die Vorstellungskraft.

Ich argumentiere jetzt mal ganz unjuristisch aus der Spielerwelt anhand eines fiktiven Falles:

Beim Roulette gibt der Spieler am Tisch nach einem großen Gewinn einen Jeton an den Croupier. Dazu ist er zwar nicht verpflichtet, doch es gehört zum guten Ton und die allermeisten Spieler machen das auch. Doch irgendwann verfallen die Sitten, immer mehr Spieler "drücken" sich davor aus rein egoistischen Gründen. Also führt die Spielbank eine Hausregel ein, nach der jeder Spieler nach einem Gewinn einen Mindest-Obolus an den Croupier geben muß. Offizielle Begründung: Gleichbehandlung aller Spieler und Förderung des guten Benehmens. Daß auch die Spielbank davon profitiert, ist eine Tatsache, die jeder weiß, die aber öffentlich verschwiegen wird.  Biggrin

Und jetzt muß man nur noch eine Begründung im Juristendeutsch finden, bei der jeder sagt: klar, das leuchtet ein.
Also im Falle des Börsenspielers könnte sie vielleicht lauten: du hast keinen Wirtschaftsbetrieb, der konjunkturellen Schwankungen ausgesetzt ist, die zu Gewinn- und Verlustjahren führen können und für den die volle steuerliche Anrechenbarkeit der Verluste für den Betrieb langfristig überlebenswichtig ist. Du setzt nur erspartes Kapital ein, von dem du nicht leben mußt. Das ist ein anderer Sachverhalt, also darf der auch steuerlich anders behandelt werden. Wenn du von deinen Börsengeschäften leben willst, kannst du ja eine vermögensverwaltende GmbH gründen, dann kannst du deine Verluste wie jeder andere Gewerbetreibende auch voll anrechnen.


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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Speculatius - 08.03.2024, 13:41

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