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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Wenn ich den vorletzten Post richtig interpretiere müsste eigentlich jemand mit existentiellen Verlusten- die es anscheinend genügend gibt- die Klage führen.
Bei mir ist das zum Glück nicht der Fall, aber -Achtung Kalauer- ich kenne jemand, der jemand kennt bei dem die Schuld in Richtung Einfamilienhaus geht.
Der würde die Kriterien doch erfüllen, aber selbst wenn er den Weg nicht hierher findet, müsste er doch die hier auch schon verlinkte Rechtsanwälte beauftragt haben.
Momentan überwiegt bei mir wieder der Optimismus, es wird an vielen Stellen gebohrt- siehe Artikel den ich nochmal verlinke CMShttps://www.cmshs-bloggt.de/steuerrecht/verfassungsmaessigkeit-der-verlustverrechnungsbeschraenkung-bei-termingeschaeften-zweifelhaft/#


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von ungierig - 28.02.2024, 01:36

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