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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Der Inhalt der Richtervorlage fürs Asylgesetz ist irrelevant. Habe ich auch nicht gelesen, ist sicher ein linkes Projekt. Darum gehts mir aber nicht. Interessant war folgender Text:

Die Karlsruher Richter*innen haben Richtervorlagen, die auf öffentlichen Mustern beruhen, in ihrer Entscheidung zu den Hartz-IV-Sanktionen ausdrücklich akzeptiert.

Die Mustervorlage ist also tatsächlich ein Ansatz. Ich bin deillisioniert. Die Motivation der FG-Richter ist gering. RLP ist etwas anders, aber ob die wirklich eine Richtervorlage schreiben wollen, da habe ich Zweifel. Der BFH wird aus der AdV-Revision heraus auch keine Richtervorlage machen.

Wir hängen also, es droht zu versanden. Warum? Weil diese Richter keine Zeit und keine Lust haben. Wenn wir denen aber ein fertiges Dokument geben, wo sie nur noch die Briefmarke drauf kleben müssen, dann siehts anders aus.

Das könnte die Zukunft für all die überlasteten Gerichte sein. Wir schreiben die Urteile selber und der Richter braucht nur noch abnicken.  Bang

Der CFD-Verband hat ja seine Anwälte für das Verfahren in Stuttgart. Die können auch eine Mustervorlage schreiben, ist doch nur eine Geldfrage.

Und du solltest natürlich trotzdem klagen, je mehr FG wir haben, je größer ist unsere Chance, dass wir eines zur Abgabe einer Richtervorlage beim BVerfG stupsen können.


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von minenfuchs - 18.02.2024, 22:03

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