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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Den ersten Punkt mit der Mehrwertsteuer würde ich mehr herausarbeiten/hervorstellen. Es ist eben nicht nur eine Art Mehrwertsteuer. Bei dieser fließt immer noch mit die Vorsteuer (bereits gezahlte Umsatzsteuer) mit ein. Erst auf die Differenz fällt die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer an. Dieser Vorsteuerabzug wird gänzlich versagt (abgesehen vom 20TEU Gnadenbrot). Das ist der Fakt, der den Bindingsteuergrenzsatz bis auf unendlich treiben kann.

Zum Thema Spekulation ist eigentlich alles gesagt. Jedes Unternehmertum ist im Prinzip eine Spekulation, ob ein Malerbetrieb, ein Bauer oder eine Bank. Wenn keine Kunden kommen oder das Wetter mies ist, entstehen Verluste. Das wird uns nur nicht so klar gemacht, da beim uns beim Weg in den Sozialismus Verluste über Steuersubventionen in vielen Breichen vermieden werden.


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Horst_Sindermann - 11.02.2024, 10:06

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