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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(07.02.2024, 14:58)minenfuchs schrieb: Ich will mal das Familienmodell aufgreifen. Danke für den Hinweis. Ich eröffne also Konten für diverse Verwandte, trade all diese Konten, habe das Passwort und Kontrolle übers Geld. So habe ich die 20K-Grenze vervielfältigt.

Fast. Ich habe keine Kontrolle über das Geld. Ich habe keine Vollmacht um Geld zu mir zu
überweisen, Ich drücke nur das Knöpfchen. Die Gewinne werden ganz normal von den Kids
versteuert und bleiben auch bei ihnen. Ist natürlich nur möglich wenn man sich das leisten
kann. Aber wie gesagt - Twitter-Trump und Binding-Steuer haben aus mir nur einen noch
besseren Trader gemacht.

Der Witz ist, daß die Bindingsteuer den Steueroptimierer in mir geweckt haben. Wir haben
mehr Einnahmen als Ausgaben. Irgendwann wird das Geld/Immobilien dann sowieso an die
Kids verschenkt oder vererbt. Dadurch das das Geld/die Gewinne direkt bei den Kids landen,
muss dieses nicht mehr verschenkt oder vererbt werden - wodurch die Freigrenzen nicht
belastet werden. Die sparen sich das Geld an um jetzt selbst Immobilien zu kaufen.
In die Immobilien die noch verschenkt/vererbt werden müssen, wird nicht mehr wertsteigernd
investiert um unter den Freigrenzen zu bleiben bzw. bei Überschreiten der Freigrenzen den
steuerpflichtigen Teil nicht unnötierweise zu erhöhen. Die Immobilien gehen dann an die Kids
und die haben dann die Kohle um selbst wertsteigernd zu investieren (z.B. Wärmepumpe,
Wärmedämmung)

Jetzt geht der Witz aber noch weiter - nachdem die Bindingsteuer den Tiger in mir geweckt
hat, sind wir am schauen wie wir noch mehr optimieren können. Wir verschenken Immobilien
mit einem eingetragenen Nießbrauch-Recht - wodurch der Wert der Immobilie steuerlich sinkt -
nach Abzug der Freigrenzen (oder wenn keine mehr übrig ist) muss dann von den Kids weniger
Steuer bezahlt werden. Gleichzeitig haben wir die Mieteinkünfte als passives Einkommen.


Zitat:Ist das Gestaltungsmißbrauch gemâß Par. 42 AO? Oder gar noch "weniger"? Erinnert an die "Auswanderer", die in Wahrheit nur per VPN traden, aber hier wohnen bleiben.


Also die Auswanderer die weiter hier wohnen, sind auch hier steuerpfichtig - wüsste nicht was das bringt.
Wohnen die offiziell im Ausland und traden offiziell von dort, aber wohnen hier? Das ist ja im Grunde das
Boris-Becker-Szenario....


Nein Par. 42 AO spielt keine Rolle - das würde es nur dann, wenn das Geld nach Versteuerung durch die
Kids wieder zu uns zurückfließen würde. Tut es nicht. Weder offiziell (Überweisung) noch inoffiziell (Bar).
Nur dann würde dieser Paragraph bei Nachweis auch eine Rolle spielen, wenn(!!!)  man diese Schenkung
nicht versteuern würde.

Ich werde weder dafür bezahlt, noch bekomme ich den Gewinn zurückbezahlt. Also was soll das Finanzamt
da berechnen? Was soll wer bezahlen wenn Oma auf die Enkel aufpasst? Oder der Vater dem Sohn beim
Renovieren hilft? Oder der Obstbauer der in Rente ist, seinem Sohn bei der Ernte hilft, die dieser auf dem
Markt verkauft und versteuert? Wenn kein Geld fließt gibt es auch keinen Ansatz für das FA da irgendwas
verlangen zu können. Wüsste nicht das man fürs unentgeltiche Knöpfchen-Drücken eine Steuer bezahlen
muss. Wie hoch soll die sein? Wer soll die bezahlen? Auf was berechnet? 

Unterm Strich kann ich eigentlich nur Danke an Binding sagen, weil er uns erst auf Vieles gebracht hat,
wodurch wir innerhalb des Familienkreises unsere Steuerlast so enorm gesenkt haben bzw. noch senken
werden, daß der Binding wahrscheinlich kotzen würde. Und alles vollkommen legal.


Zitat:M.E. ist das beides "legaler Widerstand" gegen Verfassungsbruch, aber das interessiert doch das FA nicht. Wenn die davon erfahren, machen die einfach einen Bescheid und gucken mal. Große Rücksicht auf den "Mitbürger" gibt's eh nicht mehr. Der Bürger ist der Gegner.


Ja aber was sollen die für einen Bescheid schicken? Auf welcher Grundlage? Weil ich das Knöpfchen drücke?
Falls das steuerlich relevant wäre (in welcher Weise?) müssen die erstmal beweisen, daß es so ist.

Die Broker haben auch Smartphone-Apps mit denen man handeln kann. Theoretisch könnten die Kids
die Trades neben ihrer Arbeit auch selber machen. Wie schon gesagt, haben Twitter-Trump und
Bindingsteuer mich besser gemacht. Weniger Trades (oft unter 5 am Tag), bessere Filterung von Chancen/
Risiken -> hochprofitable Trades mit oft nur 1-2 Kontrakten die immer wieder auch mal mit Gewinn- oder
Trailingstopp über Stunden laufen.

Klar wenn es so aussehen würde wie früher in den ersten Jahren, in denen ich täglich Dutzende Trades
gemacht habe, dann würde es vielleicht anders aussehen - weil sowas nebenher mit dem Smartphone
kaum möglich wäre. Aber so trade ich dank Trump und Binding nicht mehr. Aber auch dann - wenn ich
dafür weder bezahlt werde noch Geld zu mir/uns zurückfließt - was soll das FA da für einen Bescheid
schicken?
 
Und auch wenn das Geld zurückfliessen würde oder aus finanziellen Gründen müsste - kann man das
auch legal gestalten ohne den Par. 42 AO zu berühren (gehe ich von aus)

Schenkung Kinder an Eltern -> Freibetrag 20.000

[Bild: 39976f41-6c6a-4184-93f6-f8b72002b459-erb...steuer.jpg]


Darüberhinaus -> Steuerklasse II

[Bild: 197d8598-b688-40c3-a857-dca48bc01090-erb...er-hhe.jpg]

https://beratung.de/recht/ratgeber/erbsc...bel_fnfvmc


Immer noch besser (wenn auch nicht viel) als eine Firma zu gründen....  Biggrin  Wink

Aber! Bin kein Steuerberater und das soll auch keine Steuerberatung sein - es ist nur eine
Ausführung darüber wie wir das Problem ganz legal gelöst haben.  Wink


Vielleicht fahren wir mal nach Berlin, mieten uns ein paar Supersportwagen, stellen uns hinter
die Flitzer vor den Bundestag und halten ein Transparent nach oben auf dem ganz viele Herzchen,
flatternde Euro- und Dollarnoten und "DANKE BINDING FÜR DIE BINDINGSTEUER" gedruckt ist.  Irony

Ohne ihn 
- wäre ich kein noch besserer Trader geworden
- wären uns die Augen für legale Steueroptimierung nicht geöffnet worden
- wäre unsere Steuerlast (die der Kids) heute und in Zukunft wohl einiges höher gewesen

Wenn dann die VVB fällt, wird die Handbremse gelöst und wieder mit mehr Kontrakten getradet.
Aber die Konten für die Kids und unsere Steueroptimierungsmodelle werden bleiben....  Wink

__________________


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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von boersenkater - 07.02.2024, 19:05

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