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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(07.02.2024, 11:11)Horst_Sindermann schrieb: .... weißt du, was ich Bullshit finde: Wenn man verschiedene Mehrwertsteuersätze als Argument nimmt, dass es im Einkommensteuerrecht Unstimmigkeiten, Differenzen, etc. gibt. Schon klar, Unterschiede von 7% zu 19% in der MWST.  kann man schon mal gleichsetzen mit einem Grenzsteuersatz von 42% (bisher) zu unendlich (oder eben Steuern auf Verluste)...... 


Sorry aber was ist daran Bullshit? Es gibt vieles was nicht nachvollziehbar ist - z.B. MwSt.-Regeln -
was schon Jahrzehnte so ist/läuft und auch nicht dazu geführt hat, daß irgendwas angeglichen wird.

Von der VVB auf Freiberufler, Handwerker und einer baldigen Umschreibung des Einkommenssteuerrechts
zu schließen, ist einfach Quatsch.

Genauso deswegen von einer DDR 2.0 zu fabulieren. Für mich sieht sowas mehr nach Frustverarbeitung
aus und weniger nach bodenständiger Argumentation mit der man vielleicht noch was erreichen kann. 

Zitat:Und das kommt von einem Burschen, der zu Beginn dieses Threads daran glaubt, die Parlamentarier hätten das nicht verstanden und es würde sich offensichtlich um einen Schreibfehler handeln, was bei §20, Satz 5+6 verzapft wurde. Aber jetzt alle belehren wollen....

Also Steuern auf Verluste zahlen zu müssen, ist einfach so unfassbar bescheuert, vor allem
verfassungswidrig, daß ich es am Anfang natürlich nicht geglaubt habe und gehofft habe,
daß sich das klären wird. Ich fnide es aber einfach nicht zielführend mit polemischen Thesen
zu argumentieren oder zu provozieren. Anstatt "eigentlich stimmt es - verfassungswidrig"
könnte es dann vielleicht eher heißen "jetzt erst recht". In der Sache sind wir da alle auf der
gleichen Seite - es geht einfach nur um die überflüssige, unsachgemässe Argumentation.

Das Problem ist, daß es zu wenige betrifft und zu wenige interessiert. Geh mal auf die Strasse
und erzähle das den normalen Leuten - viele werden es nicht glauben - die meisten werden es
noch nicht mal gehört haben.

Und ich bin mir ziemlich sicher, daß Du auch vielen Parlamentariern ein entsprechendes Beispiel -
einmal mit Aktien einmal mit einem betroffenen Produkt - vorrechnen kannst, die erstens noch
nie was davon gehört haben und zweitens das auch nicht glauben und Dir sagen, daß Du da
was falsch gerechnet hast.

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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von boersenkater - 07.02.2024, 13:34

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