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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(06.02.2024, 22:17)p_houso schrieb: Das ist genau "the Spirit". Die Argumentation von Lothar Binding zu kaufen und zu verbreiten.

Ende 2023 und sogar jetzt erhalten Steuerzahler den Bescheid für 2021. Sie werden alle als "Zocker" abgestempelt, die weiterhin "riskante Wetten" eingehen wollen, weil sie angeblich alle süchtig nach dem Handel mit Termingeschäften sind und deswegen machen die weiter und weiter und weiter.

Das steht so in diesen Worten in deren Steuererklärungen drinnen? Wonder


Zitat:Es ist offensichtlich, dass Steuerzahler aktive Anleger/Trader/Börsianer ständig informiert sein müssen und bereit sein sollten, falls die Regierung den Steuersatz von 25% auf UNENDLICH ändert. Und auch wegen des NEGATIVEN Steuersatzes, der Steuern auf Verluste ermöglicht.

Der Steuerzahler sollte auch bereit sein, falls die Regierung die Enteignung von Privatvermögen legalisiert... Moment mal! Das ist bereits geschehen.

Ja Sorry aber das sind Aussagen die mehr oder weniger Quatsch sind, wenn Dein Buch ähnlich
geschrieben ist, ist es wertlos. Wenn die Faust mit Ansage (2019) auf Dich zufliegt dann bleibst
Du doch nicht stehen und wartest bis die Dich trifft (Ende 2020/2021) oder?

Diejenigen hätten sich anpassen oder eine Firma gründen müssen. Problem gelöst.

Wenn sich Gesetze ändern, dann ist das so. Wenn man diese ignoriert - oder so was elementar
Wichtiges an einem vorbei geht - Pech gehabt. Wenn es heißt es gibt die Anschnallpflicht und man
tut es nicht - dann gibt es ein Bußgeld. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Terminhandel ist
riskant - wer entwas anderes behauptet hat es nicht verstanden - dementsprechend muss man
in jeder Richtung auf dem Laufenden bleiben. Was in dieser Thematik wie gesagt eigentlich kein
Problem war. Aus meiner Sicht ist es verfassungswidrig - trotzdem habe ich nicht so weiter gemacht
wie vorher. Nounder

Zitat:Ich wiederhole die Frage, die Sie nicht beantwortet haben (etwas umformuliert): Wann haben Sie Ihre Klage gegen die Bindingsteuer beim Finanzgericht eingereicht?

Warum soll ich klagen? Ich habe das Problem wie beschrieben anders gelöst und in diesem
Sinne keinen Grund zu klagen. Wenn das Gesetz kassiert wird, könnte ich mir ja überlegen
auf Schadenersatz zu klagen - weil ich ohne dieses Gesetz "anders" unterwegs gewesen wäre
und ich dann höhere Gewinne gehabt hätte. Nachweis wären meine Steuererklärungen vor und
nach diesem Gesetz. Die Energielobby hat ja auch geklagt und bekommt Schadenersatz dafür,
daß sie die Atomkraftwerke abschalten müssen. Dunce-cap

Aber im Grunde war doch klar was Sache ist - wie bescheuert muss man sein einfach weiter
zu machen und sich sehenden Auges selbst zu ruinieren? Das hat nichts mit Sucht oder Zockerei
zu tun - das ist einfach nur dumm. Entweder man findet Lösungen oder man gründet eine Firma.
Wenn letzteres sich nicht lohnt, dann ist man vielleicht grundsätzlich falsch unterwegs?

Mir war klar, daß es Klagen geben wird - entweder die gehen durch und hebeln das Gesetz
aus oder nicht. Wenn das Interesse zu klein, die Klagen zu wenige sind (womit ich ehrlich gesagt
auch gerechnet habe) - dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch das die Klage scheitert - von daher
riskiere ich doch nicht weiterzumachen wie bisher und in eine überaus missliche Lage zu geraten.
Das wäre kurzsichtig und ignorant gewesen. Ich gehe doch keine unnötigen Risiken ein, bei
denen ich den Kürzeren ziehen könnte.

Aus meiner Sicht ist das Gesetz verfassungswidrig und mich würde es wundern wenn es nicht
kassiert wird. Wenn das nicht der Fall ist und das Gesetz bestehen bliebt, dann wäre das sehr
schlecht, weil es dann vielleicht ausgeweitet wird und dann noch mehr Schaden anrichtet.
Was dann vielleicht auch nicht so schlecht wäre, weil es dann mehr Betroffene, mehr Klagen und
mehr Druck auf die Gerichte geben könnte und es spätestens dann kassiert wird.

Problem ist einfach, daß das alles viel zu langwierig ist. Weiteres Problem ist, daß es am Ende
wohl viel zu wenige gibt die betroffen sind. Angepasst, ausgestiegen, umgestiegen, Firma
gegründet. Wer vor dem Ruin steht, hat es wohl einfach nur nicht mitbekommen, daß da
aus einer 50er-Zone eine Fussgängerzone mit Schrittgeschwindigkeit geworden ist und die
Schilder da nur zum Spass rumstehen und keine Bedeutung haben.

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Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von boersenkater - 06.02.2024, 23:32

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