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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(06.02.2024, 21:35)boersenkater schrieb: Und sonst - ja was soll man da sagen? Gesetz wurde Dez. 2019 beschlossen.
Optionen waren ab 2020 - Futures u.a. andere Termingeschäafte ab 2021 betroffen.

Wenn jemand einfach weiterhandelt - selber Schuld.

Das ist genau "the Spirit". Die Argumentation von Lothar Binding zu kaufen und zu verbreiten.


Ende 2023 und sogar jetzt erhalten Steuerzahler den Bescheid für 2021. Sie werden alle als "Zocker" abgestempelt, die weiterhin "riskante Wetten" eingehen wollen, weil sie angeblich alle süchtig nach dem Handel mit Termingeschäften sind und deswegen machen die weiter und weiter und weiter.

Es ist offensichtlich, dass Steuerzahler ständig informiert sein müssen und bereit sein sollten, falls die Regierung den Steuersatz von 25% auf UNENDLICH ändert. Und auch wegen des NEGATIVEN Steuersatzes, der Steuern auf Verluste ermöglicht.

Der Steuerzahler sollte auch bereit sein, falls die Regierung die Enteignung von Privatvermögen legalisiert... Moment mal! Das ist bereits geschehen.

Ich wiederhole die Frage, die Sie nicht beantwortet haben (etwas umformuliert): Wann haben Sie Ihre Klage gegen die Bindingsteuer beim Finanzgericht eingereicht?


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von p_houso - 06.02.2024, 22:17

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