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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

@minenfuchs

Ein passender Titel wäre z.B. "Verfassungswidriger Steuerwahnsinn" - klingt auch reißerisch,
ist aber weniger polemisch, hätte vielleicht noch mehr Käufer angelockt.



Und sonst - ja was soll man da sagen? Gesetz wurde Dez. 2019 beschlossen.
Optionen waren ab 2020 - Futures u.a. andere Termingeschäafte ab 2021 betroffen.

Wenn jemand einfach weiterhandelt - selber Schuld.

Wenn jemand nichts davon mitbekommen hat - Sorry, aber man muss in diesem Geschäft
in allen Richtungen auf dem Laufenden bleiben - das Thema ist ja kreuz und quer durch
Foren, auf Youtube, auf Finanzseiten,... gegangen. Dementsprechend - Pech gehabt.

Wer jetzt wegen der Besteuerung auf solch hohen Schulden, Verlusten sitzt, wie sie hier
genannt wurden - ist im Grunde selber schuld. Nounder


@ungierig
Ein Arzt der den Patienten Pillen gibt, die aus welchen Gründen auch immer nicht mehr
verordnet oder in Verkehr gebracht werden dürfen, bekommt doch auch ein Problem
oder nicht?

Options- und Futureshandel würde ich jetzt nicht als Hobby sehen. Genausowenig den
Aktenhandel. Entweder man macht das richtig/ernsthaft oder gar nicht.

Man steigt auch nicht in Turnschuhen oder Stöckelschuhen auf den Mount Everest, wenn
man Hobby-Bergsteiger oder Wanderer ist.


Nounder

__________________


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von boersenkater - 06.02.2024, 21:35

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