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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(06.02.2024, 18:20)boersenkater schrieb: ...
Aber wenn es so ist und so bleibt dann kann man nichts ändern - dann kann man
immer noch eine Firma gründen. Wenn sich das nicht rechnet, dann sollte man es
bleiben lassen. Wie auch in jedem anderen Geschäftsbereich.

Oder wie gesagt, mit den Füssen abstimmen und auswandern. Irgendwann ist das Fass mal voll...

__________________
Der einzige gute Tipp von Deinem Broker ist ein margin call.


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von cubanpete - 06.02.2024, 18:25

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