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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(06.02.2024, 15:27)Speculatius schrieb: Für die Grünen gilt übrigens dasselbe, die sich bei der Abstimmung nur deswegen enthalten hatten, weil sie die strengere Regelung von 10.000 statt 20.000 EUR Verlustbegrenzung für Termingeschäfte hatten haben wollen, nachzulesen in der BT-Drucksache 19/15876.

https://dserver.bundestag.de/btd/19/158/1915876.pdf

Danke dafür  Tup

Zitat:Seite 41....

Bei der Beschränkung der Verlustverrechnung bei Einkünften aus Termingeschäften und dem Ausfall von Kapitalanlagen im Privatvermögen, die durch Änderungsantrag Nr. 11 der Koalitionsfraktionen in § 20 EStG vorgenommen werde, hätte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die ursprünglich im Gesetzentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vorgesehene, strengere Regelung bevorzugt. Daher enthalte man sich bei diesem Antrag


Seite 43....

Änderungsantrag 11 (Anmerkung von mir -> von 10.000 auf 20.000) - der Koalitionsfraktionen (Beschränkung der Verlustverrechnung bei Einkünften aus Termingeschäften und aus dem Ausfall von Kapitalanlagen im Privatvermögen)
Zustimmung: CDU/CSU, SPD
Ablehnung: AfD, FDP
Enthaltung: DIE LINKE., B90/GR




Und wie schon immer wieder gesagt - es geht bei diesem ganzen Bündel an Gesetzen um die
grenzüberschreitende Steuergestaltung - Umsatzsteuerkarusselle und Cum Ex-Geschäfte -
und entsprechende Schlupflöcher die das erst möglich machen. Wertlose Firmen die nur gekauft
werden um die Steuerlast zu drücken. Bei der VVB geht es in erster Linie um Optionen die wertlos
verfallen und abgesetzt werden etc.pp.

Es ging in erster Linie - und so wurde es den Abgeordneten auch verkauft - darum diese
Schlupflöcher zu schliessen und Cum-Ex und Umsatzsteuerkarussellen einen Riegel
vorzuschieben. Aus meiner Sicht vollkommen richtig.

Die VVB war ein Kuckucksei, daß einfach mit hineingeschmuggelt wurde - wegen der wertlosen
Ausbuchung von verfallenen Optionen - die eigentlich Versicherungsprämien sind - aber von
diesem "Geschäft" bzw. Absicherungsstrategien haben die Parlamentarier einfach keine Ahnung.
Es ging nur darum das auch diese Optionsgeschäfte im Rahmen der Steuergestaltung
(Steuerhinterziehung, Steuerbetrug) missbraucht wurden. 

Ich sehe meine Arbeit als Trader so wie die eines Online-Händlers oder Kaufmanns.
Keiner geht hin und beschränkt deren Verlustverrechnungsmöglichkeiten - zumindest
weiß ich nichts davon. Ein Einzelhändler kann auch mal daneben liegen und Waren
kaufen, die er nicht los wird - dann unter EK verkauft - ein Negativ-Geschäft/Verlust
den er geltend machen kann. 

Wenn ich Futures handel dann ist das im Grunde nichts anderes - am Ende habe ich
Gewinne und Verluste und ganz am Ende ein Gesamtergebnis, das ich versteuern muss.
Wenn ich Steuern auf Gewinne zahlen soll, die nicht vorhanden sind, dann ist das
verfassungswidrig.

Sollten die Gerichte anders entscheiden, dann müsste man gleiches auch bei Aktien,
Fonds und eigentlich allem was gehandelt wird (z.B. Kleidung, Lebensmitteil,....) anwenden -
Gleichstellungsrecht - und bei allen Geschäften eine Verlustverrechnungsbeschränkung
einführen.

Aber wenn es so ist und so bleibt, dann kann man nichts ändern - dann kann man
immer noch eine Firma gründen. Wenn sich das nicht rechnet, dann sollte man es
bleiben lassen. Wie auch in jedem anderen Geschäftsbereich.

__________________


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von boersenkater - 06.02.2024, 18:20

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