Es gibt ein neues Urteil des BVerfG zum Gleichheitsgebot des Art 3 Abs. 1 GG, den Binding ja auch massiv verletzt:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/...nternet972
https://www.handelsblatt.com/finanzen/st...10393.html
Der Beschluss des BVerfG ist aufschlussreich. Er zeigt zum einen die Grenzen einer sinngeleiteten Auslegung oder auch einer Analogie auf. Vorschriften, die nach Wortlaut und Entstehungsgeschichte eindeutig sind, bieten hier Einhalt, sie sind weder auslegungs- noch analogiefähig.
Der Beschluss zeigt zum anderen auf, was steuerliche Belastungsgleichheit ausmacht. Es ist dies die folgerichtige Ausgestaltung des steuerrechtlichen Tatbestands. Sachunangemessene Ausnahmen verbieten sich.
Kennen wir ja alles. Aber ihr seht die Zeitschiene. Das Verfahren lag 10 Jahre beim BVerfG rum.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/...nternet972
https://www.handelsblatt.com/finanzen/st...10393.html
Der Beschluss des BVerfG ist aufschlussreich. Er zeigt zum einen die Grenzen einer sinngeleiteten Auslegung oder auch einer Analogie auf. Vorschriften, die nach Wortlaut und Entstehungsgeschichte eindeutig sind, bieten hier Einhalt, sie sind weder auslegungs- noch analogiefähig.
Der Beschluss zeigt zum anderen auf, was steuerliche Belastungsgleichheit ausmacht. Es ist dies die folgerichtige Ausgestaltung des steuerrechtlichen Tatbestands. Sachunangemessene Ausnahmen verbieten sich.
Kennen wir ja alles. Aber ihr seht die Zeitschiene. Das Verfahren lag 10 Jahre beim BVerfG rum.