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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(07.10.2023, 16:24)MacMoneysac schrieb: Sorry, aber Beamte, die etwas derart sittenwidriges, was so offensichtlich gegen jede Logik, Anstand und Moral verstößt, durchboxen wollen, sollten bestraft werden. Aber davon kann ich wohl lange träumen.

Sag's nicht zu laut - dieser Traum könnte durchaus Realität werden.
Nein, keine Strafe von staatlicher Seite, das ganz bestimmt nicht.

Aber ich überlege gerade, was wohl jemand macht, dessen wirtschaftliche Existenz vom Staat vernichtet wurde....
  • weil er monströse Steuern zahlen soll auf einen Gewinn, den er gar nicht hat
  • der Steuerbescheid auch sofort zwangsvollstreckt wird, da ein Widerspruch dagegen keine aufschiebende Wirkung hat (im Gegensatz zu sonstigen Verwaltungsakten)
  • dessen Verfahren vor den Finanzgerichten 5, 10, 20 Jahre oder noch länger dauert
  • dessen Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht von diesem gar nicht erst zur Entscheidung angenommen wird

...ich meine, was hindert so jemanden, in einer "direkten Aktion" bei Gesetzgeber, Verwaltung und Gerichten mal "reinen Tisch" zu machen? Normalerweise ist das der Stoff, aus dem Action-Thriller gedreht werden. Das Drehbuch dafür wird langsam real.
If you got nothing you got nothing to lose....


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Speculatius - 07.10.2023, 18:06

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