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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

gerade über die Meldung gestolpert

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/w....html#void


Zitat:Das Finanzgericht Köln will Privatanleger vor der Existenzvernichtung schützen. Das letzte Wort hat nun aber der Bundesfinanzhof. Ein Gastbeitrag.

Autor ist ein Steuerberater und es geht im Kern um das Problem mit der Verlustverrechnungsbeschränkung. Der vorliegende Fall ist aus dem Jahr 2002, also noch vor der Steuerverschärfung. Aber es kann als Muster für eigene Anlageentscheidungen dienen.

ein Blick in die Akte "5 K 1403/21": Unternehmerin, Gesamtbetrag der Einkünfte 520.000 €, Verluste aus Stillhalter- und Optionsgeschäften 393.000€, sonstige Verluste 33.000 €, nach ihren Angaben 130.000€ zu versteuerndes Einkommen. Das Finanzamt berechnet aber 560.000 € als zu versteuerndes Einkommen wegen Nichtanerkennung von bestimmten Verlusten. Die Details sind schwierig zu ermitteln, damals gab es noch andere Besteuerungsformen (Halbeinkünfte), Kreditkosten wurden noch anerkannt und die Verlustvorträge wurden gewährt.
Zitat:Das Finanzgericht Köln hat daher entschieden, dass ein Teil-Erlass der Einkommensteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen gerechtfertigt sei. Im Ergebnis dürfe die Einkommensteuer nur so hoch sein, dass das „echte Einkommen“ abzüglich der Einkommensteuer das Existenzminimum belässt (Az.:5 K 1403/21). Es verbleiben demnach rund 120.000 Euro an Steuern.

der Autor nennt das Steuerkonstrukt einen "potentiell existenzvernichtenden Systemfehler"

darf man in Steuersachen noch Hoffnung haben? es ist eigentlich widersinnig, dass Dividendeneinkünfte und Aktienverluste nicht miteinander verrechnet werden dürfen obwohl sie eine direkte Verbindung zueinander haben. Genauso das bewusste Eingehen einer Verlustposition wenn sie Teil eines Hedges ist. Wenn also die Besteuerung gekappt würde weil ansonsten das Existenzminimum gefährdet ist, wäre dies der Anfang des Endes der widersinnigen Steuern? gerade noch weiter in der Akte gelesen: das Finanzamt wollte u.a. die Verluste aus Stillhaltergeschäften nicht anerkennen, weil es sich nicht um echte Verluste gehandelt haben soll. Mad Die Klägerin argumentiert hingegen, dass es tatsächliche Geldabflüsse gab um die Positionen glattzustellen. Unglaublich! bewundere echt den Mut und das Durchhaltevermögen der Klägerin, hat über 20 Jahre diesen Prozess am Laufen Tup

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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von J R - 01.10.2023, 16:22

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