RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 08.07.2023, 19:45 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.07.2023, 19:46 von Speculatius.)(26.04.2021, 11:15)Speculatius schrieb: Nein, wir lassen die Dinge auf uns zukommen. Es sind immer noch zu viele Unbekannte im Spiel.
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2. Wir wissen nicht, wie die Finanzbehörden damit tatsächlich umgehen. Wird es wirklich Steuerbescheide geben, wo derjenige, der über's Jahr Verluste geschrieben hat, dafür auch noch Steuern zahlen soll? Oder werden die Finanzämter das Gesetz so in der Praxis gar nicht anwenden?
Es kam tatsächlich so, wie ich es damals schon ahnte:
Zitat:Der CFD Verband war auf der Suche nach Geschädigten und konnten eine Reihe von Betroffenen für die Durchführung einer Musterklage gewinnen. Ausschlaggebend hierfür war die Steuererklärung für 2021, worin im Wesentlichen auch das Problem lag, als das die meisten Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung für 2021 erst Ende 2022 eingereicht hatten. Erst gegen diesen Steuerbescheid war es möglich, rechtliche Schritte einzuleiten. Nachdem der CFD Verband bereits Anfang des Jahres einen Kläger gewinnen konnte, stellte sich nach Erhalt dessen Steuerbescheides heraus, dass das zuständige Finanzamt die Verluste vollständig mit den Gewinnen verrechnet hat.
https://www.cfdverband.de/aktuelles/musterklage
Das dürfte kein Einzelfall gewesen sein. Deswegen hat das auch mit dem Musterklageverfahren so lange gedauert. Die Finanzämter trauten sich nicht, das neue Gesetz anzuwenden.