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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(01.06.2023, 13:03)Vahana schrieb: Ok danke.

Im Endeffekt heißt das, es lohnt sich nur noch zu traden bis die 20.000€ ausgeschöpft sind und dann gehts im nächsten Jahr weiter.

Es heißt vieles, u.a. Auswandern lohnt sich mehr als je zuvor. Oder bei 20.000 Verlust aufhören mit traden (Leider hab ich meinen Vermieter noch nicht überzeugt mir ab diesem Zeitpunkt die Miete auf unbegrenzte Zeit zu stunden). Oder eine GmbH für das Trading gründen und dem Staat noch mehr Steuern in den Rachen stopfen. Nur eine befriedigende Lösung gibts nicht.

Ich dachte ja nach dem Hammer könne so schnell nichts neues kommen. Aber das war weit gefehlt, da kam dann die dusslige EU daher mit ihrem Verbot einer Nachschußpflicht im Futures-Handel. Das hätte im schlimmsten Fall das Aus für private Futureshändler in der EU sein können, war es dann aber nicht, die Broker haben ne Lösung geschaffen auch wenn die die Bedingungen des Futures-Handel maßgeblich verschlechtert haben (Ich kann mit meinem Kapital nicht mal mehr die Hälfte an Futres handeln im Verglich zu vorher).

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Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von jf2 - 01.06.2023, 14:17

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