RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 31.05.2023, 22:04 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.05.2023, 22:04 von Speculatius.)(31.05.2023, 21:19)jf2 schrieb: Es ist ja nicht die Frage ob man als Anleger alles richtig oder falsch macht sondern u.a. die Frage ob eine Besteuerung eines Gewinns mit 90% oder 150% verfassungsgemäß ist. Und das bezweifle ich. Aber mal sehen wie das Drama weiter geht.
Nein, nein, lieber Kollege - dein Gewinn wird mit 25 % (plus Soli) besteuert. Immer nur mit 25 %. Du musst nach jedem Gewinntrade die 25 % sofort abführen. Wenn du das übrig gebliebene Geld wieder verzockst - dein Bier. Aber auf deine Gewinne zahlst du nie mehr als 25 %. Keine 90 % und schon gar keine 150 %, wo gibt's denn sowas! Dann würde ja nach jedem Gewinntrade dein Konto sofort ins Minus rutschen. Nein, das gibt es nicht.