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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(31.05.2023, 21:19)jf2 schrieb: Es ist ja nicht die Frage ob man als Anleger alles richtig oder falsch macht sondern u.a. die Frage ob eine Besteuerung eines Gewinns mit 90% oder 150% verfassungsgemäß ist. Und das bezweifle ich. Aber mal sehen wie das Drama weiter geht.

Nein, nein, lieber Kollege - dein Gewinn wird mit 25 % (plus Soli) besteuert. Immer nur mit 25 %. Du musst nach jedem Gewinntrade die 25 % sofort abführen. Wenn du das übrig gebliebene Geld wieder verzockst - dein Bier. Aber auf deine Gewinne zahlst du nie mehr als 25 %. Keine 90 % und schon gar keine 150 %, wo gibt's denn sowas! Dann würde ja nach jedem Gewinntrade dein Konto sofort ins Minus rutschen. Nein, das gibt es nicht.


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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Speculatius - 31.05.2023, 22:04

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