(31.05.2023, 18:35)Speculatius schrieb: Richtig!
Es ist zum Beispiel ohne weiteres vorstellbar, daß das Gericht sagt:
"Liebe Anleger, was wollt ihr? Von jedem Gewinntrade wird gleich die Abgeltungsteuer abgezogen. Und am Jahresende könnt ihr via Steuererklärung 20.000 EUR Verluste gegenrechnen. Eine Privatinsolvenz kann da nie eintreten. Und wenn ihr beim ausländischen Broker handelt, der keine Abgeltungsteuer abzieht - tja, da seid ihr in der Verantwortung, entsprechende Steuerrückstellungen zu bilden, so wie man das für seine Einkommensteuervorauszahlungen auch tun muß."
Ich sage nicht, daß ich dieser Argumentation folge, und auch nicht, daß ich sie vom BVerfG erwarte. Aber nach dem "Klimaurteil" des BVerfG, wo sich auch mancher Verfassungsrechtler die Augen gerieben hat, muß man mit allem rechnen.
Es ist ja nicht die Frage ob man als Anleger alles richtig oder falsch macht sondern u.a. die Frage ob eine Besteuerung eines Gewinns mit 90% oder 150% verfassungsgemäß ist. Und das bezweifle ich. Aber mal sehen wie das Drama weiter geht.
__________________
Unfassbar: CDU will Art. 13 Abstimmung vorziehen! #NieMehrCDU
Artikel 13: Axel Voss überlegt Youtube zu verbieten #NieMehrCDU
Artikel 13: Axel Voss überlegt Youtube zu verbieten #NieMehrCDU