(07.05.2023, 10:26)Speculatius schrieb: Das ist auch meine Befürchtung. Die Finanzgerichte wenden sich nicht an das Bundesverfassungsgericht, sondern entscheiden nach aktueller Gesetzeslage. Dann müssen die Betroffenen vor den Bundesfinanzhof. Dort dauern die Verfahren im Schnitt 5 bis 10 Jahre. Dazu kommt noch die Verfahrensdauer beim Bundesverfassungsgericht.
Also ist man als Anleger gut beraten sich nach alternativen Steuergestaltungen umzusehen.
Im hier zitierten Expertenthread haben wir auch Fälle ausgekramt, die die Finanzgerichte direkt dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt haben. Bei der Bindingsteuer ist die Rechtslage eindeutig - völlig sicher verfassungswidrig. Wenn ein Finanzrichter also dennoch den Fall zum BFH schickt, macht er sich lächerlich oder extrem klar deutlich, dass er einen hohen Posten in der SPD will.