(06.05.2023, 12:21)Michi_investiert schrieb: Zitat:
Das hier ist der Experten-Thread zum Thema:
https://www.wallstreet-online.de/diskuss...er_beitrag
Dort findet ihr alles, ob nun Rechtsanalysen, Musterschreiben, Musterklagen, Verfassungsbeschwerden usw.
Diese sogenannte Bindingsteuer, nach ihrem Erfinder Lothar Binding benannt, ist grob verfassungswidrig und wird auch kippen.
Ihr müsst unbedingt Einspruch einlegen - Musterschreiben siehe oben. FA wird ablehnen, denn das Gesetz ist nunmal da. Dann beim Finanzgericht klagen - ist bis auf die Gebühr kostenlos - Musterschreiben siehe oben. Danach wird das Finanzgericht eure Klage dem Bundesverfassungsgericht vorlegen und das wird die Bindingsteuer für verfassungswidrig erklären.
Also verliert keine Zeit. Ihr könnt auch erstmal ohne Begründung Einspruch einlegen und die Begründung nachreichen. Verpasst die Frist nicht, ist nur ein Monat.
Dann aber bitte auch den Hinweis, dass das für ältere nichts bringt. Das Verrechnungsverbot von Dividenden und Zinsen mit Aktienverlusten lag 15 Jahre bei den Finanzgerichten, und schon seit über einem Jahr beim Bundesverfassungsgericht.
Der Mist mit den Terminkontrakten wird sehr sehr lange bleiben, nicht umsonst hat Scholz das wieder rausnehmen lassen.