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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Zitat:
Das hier ist der Experten-Thread zum Thema:

https://www.wallstreet-online.de/diskuss...er_beitrag

Dort findet ihr alles, ob nun Rechtsanalysen, Musterschreiben, Musterklagen, Verfassungsbeschwerden usw.

Diese sogenannte Bindingsteuer, nach ihrem Erfinder Lothar Binding benannt, ist grob verfassungswidrig und wird auch kippen.

Ihr müsst unbedingt Einspruch einlegen - Musterschreiben siehe oben. FA wird ablehnen, denn das Gesetz ist nunmal da. Dann beim Finanzgericht klagen - ist bis auf die Gebühr kostenlos - Musterschreiben siehe oben. Danach wird das Finanzgericht eure Klage dem Bundesverfassungsgericht vorlegen und das wird die Bindingsteuer für verfassungswidrig erklären.

Also verliert keine Zeit. Ihr könnt auch erstmal ohne Begründung Einspruch einlegen und die Begründung nachreichen. Verpasst die Frist nicht, ist nur ein Monat.


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Michi_investiert - 06.05.2023, 12:21

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