RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 14.04.2023, 12:56 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.04.2023, 12:58 von Bucketeer.)
Wenigstens sieht so aus als sollten die Kryptoanhänger entkriminalisiert werden. Die meisten Jungs werden wahrscheinlich nicht wissen, daß sie als Mitglied einer Kryptobörse als Marktteilnehmer gelten und u.U. ein genehmigungspflichtiges Finanzgewerbe betreiben!