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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Hallo zusammen,

bei dem bereits hier angesprochenen Zukunftsfinanzierungsgesetz könnte sich vielleicht etwas tun. Haufe.de meldete am 05.04.23, dass das entsprechende Eckpunktepapier in einer Mitteilung des BMF erneut präsentiert wurde und wertet dies positiv.

Bin sehr gespannt, ob sich da jetzt etwas tut und wie das Thema Verlustbegrenzung bzw. -verrechnung bei Aktien- und Termingeschäften dann geregelt werden soll – oder ob man doch auf das Bundesverfassungsgericht warten und hoffen muss, dass dieses den absurden Status quo kassiert …

Zitat von Haufe.de (05.04.23):

"Das BMF hat erneut die Eckpunkte für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz veröffentlicht, das umfangreiche Maßnahmen zusammenführen und Regelungen aus dem Gesellschaftsrecht, dem Kapitalmarkt- und Steuerrecht bündeln soll. Das Eckpunktepapier war bereits Ende Juni 2022 veröffentlicht worden, wird jetzt aber in einer Mitteilung des BMF v. 3.4.2023 erneut präsentiert. Dies könnte darauf hindeuten, dass hierzu in Kürze ein Gesetzentwurf folgt."

Artikel bei Haufe:

https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebun...69860.html


Entsprechende Mitteilung beim BMF:

https://bundesfinanzministerium.de/Conte...esetz.html


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Kim - 09.04.2023, 18:35

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