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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Zitat:Nun soll die Aktienwelt nicht schöner gemalt werden, als sie ist: Derzeit werden auf die Erträge oberhalb des Sparerfreibetrags von 1000 Euro im Jahr noch Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und eventuelle Kirchensteuer fällig. Genau daran arbeitet die Politik, denn bisher wird kurzfristiges Zocken in Aktien genauso besteuert wie jahrzehntelanges Sparen, während Gold und Bitcoin nach einem Jahr Haltedauer von der Steuer befreit sind. Hier kann es zu Verbesserungen für Aktien kommen.
aus einem Artikel über ETF-Sparen in der FAZ (kein Link, da Paywall)
was ist da in der Mache? wird wirklich etwas verbessert oder verschlimmbessert sich alles nur noch mehr? Stelle mir ein Bündnis aus Klimaaktivisten und den üblichen Verdächtigen vor, die dann alles verbieten und/oder Kapitalbesitz bestrafen wollen. Weil ja nach ihrer Logik Kapitalismus alles zerstört ...


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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von J R - 04.02.2023, 07:03

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