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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(20.01.2023, 20:22)TomJoe schrieb: Das Problem ist, dass Geld wieder aus der GmbH heraus zu bekommen. U.a.wird es dann mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, und kann Krankenkassenpflichtig sein.

Danke, die Krankenkassenbeiträge hatte ich ganz vergessen... muss man irgendwie zusehen möglichst viel auf Firmenkosten zu machen, vielleicht auch Reisen, Anschaffungen und sowas soweit möglich.

(20.01.2023, 20:35)EMEUV schrieb: Na ja, Optionsscheine bringen keinen Ertrag wie Aktien, man zahlt nur einen "Wetteinsatz" und der Kontrahent ist ein Berufsspieler. Der lebt aber nicht vom Drauflegen. Ich habe auch keine Erfahrung mit Optionsscheine.

Ja keinen Ertrag, ist eine reine Wette. Ich hab ab und zu "Anwandlungen" die mir ein starkes Gefühl für eine bestimmte Situation geben. Vielleicht so zweimal im Jahr. Leider ist mein Timing so ungenau, dass es manchmal noch ein weiteres Jahr dauert bis sich die Aktie dann dementsprechend entwickelt. Dann muss man erst mal die Verluste aufholen und wenn es unglücklich läuft, ist der Optionsschein dann abgelaufen. Aber wenn man jedesmal Aktien käuft, hat man irgendwann einen Berg von Aktien die viel Kapital binden.

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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von saphir - 21.01.2023, 09:30

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