(15.01.2023, 12:55)mistral3 schrieb: Bezüglich der 20.000 Euro Verlustverrechnung bei Termingeschäften:
Steigt diese Grenze bei verheirateten Eheleuten wegen der Zusammenveranlagung auf 40.000 Euro ?
(Der Sparerfreibetrag ist bei verheirateten Eheleuten ja auch doppelt so hoch)
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html
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