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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(12.01.2023, 01:10)mistral3 schrieb: Ich bin bei dem Thema nicht auf dem Laufenden.

Ab 2021 gilt doch, dass man nur noch 20.000 Euro Verluste aus Termingeschäften mit anderen Wertpapieren verrechnen kann.
Es müssten doch jetzt schon einige Leute die Steuererklärung für 2021 gemacht haben und durch dieses neue Gesetz benachteiligt worden sein.
Es gibt doch sicherlich einige, die gegen das Gesetz klagen wollten. Hat das denn noch keiner gemacht?

Nö, Verluste aus Termingeschäften können nur mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden. Und zusätzlich nur bis zu einer Höhe von 20.000€. Der Rest der Verluste kann im Folgejahr mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden, aber auch da nur bis 20.000€
Deswegen ja die ganze Aufregung, weil dies mit Sicherheit verfassungswidrig ist.
Bei der Verbotenen Verrechnung von Dividenden mit Aktienverlusten hat dies der Bundesfinanzgerichtshof schn festgestellt - nach 15 Jahren!. Diese Entscheidung liegt jetzt beim Bundesverfassungsgericht, und reift und reift ...


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von TomJoe - 12.01.2023, 10:28

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