RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 12.01.2023, 01:10 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.01.2023, 01:11 von mistral3.)
Ich bin bei dem Thema nicht auf dem Laufenden.
Ab 2021 gilt doch, dass man nur noch 20.000 Euro Verluste aus Termingeschäften mit anderen Wertpapieren verrechnen kann.
Es müssten doch jetzt schon einige Leute die Steuererklärung für 2021 gemacht haben und durch dieses neue Gesetz benachteiligt worden sein.
Es gibt doch sicherlich einige, die gegen das Gesetz klagen wollten. Hat das denn noch keiner gemacht?
Ab 2021 gilt doch, dass man nur noch 20.000 Euro Verluste aus Termingeschäften mit anderen Wertpapieren verrechnen kann.
Es müssten doch jetzt schon einige Leute die Steuererklärung für 2021 gemacht haben und durch dieses neue Gesetz benachteiligt worden sein.
Es gibt doch sicherlich einige, die gegen das Gesetz klagen wollten. Hat das denn noch keiner gemacht?