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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Habe mir heute mal die Zeit genommen und mein Email-Postfach ausgemistet - dabei auch das hier gefunden -
Info wurde ja auch schon von @Speculatius gepostet....

Nachricht von openpetition inkl. Download-Link vom Bundesfinanzministerium...


Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition

27.07.2022 13:09 Uhr

Sehr geehrte Unterstützende,

es kommt Bewegung in die Sache. Und es scheint, als hätte die Petition bereits Erfolg. Denn am 29.06.2022 wurden vom Bundesministerium der Finanzen (Bundesfinanzministerium) Eckpunkte für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgestellt.

Ein Download des entsprechenden Dokumentes ist hier möglich: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Finanzmarktpolitik/2022-06-29-eckpunkte-zukunftsfinanzierungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Darin heißt es unter anderem:

"Wir machen die Aktien- und Vermögensanlage steuerlich attraktiver, insbesondere durch die Förderung von Aktiensparen.

• Um stärkere Anreize für die Aktienanlage zu erzeugen, wollen wir einen
Freibetrag für im Privatvermögen erzielte Gewinne aus der Veräußerung von
Aktien und von Aktienfondsanteilen einführen.

• Darüber hinaus wollen wir die Rahmenbedingungen für die Aktienanlage
verbessern, indem wir den gesonderten Verlustverrechnungskreis für
Aktienveräußerungsverluste abschaffen.

• Damit wir auch eine wesentliche Vereinfachung im Abgeltungssteuerverfahren
erreichen, wollen wir gleichzeitig die gesonderten Verlustverrechnungskreise
für Verluste aus Termingeschäften und aus Forderungsausfällen im
Privatvermögen aufheben."


Ob und wann es zu einer Umsetzung kommt, ist offen. Doch wir sind durch diese Absichtserklärung vom Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner, und vom Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, durchaus optimistisch, dass die Probleme, die wir mit unserer Petition und Ihrer Unterstützung aufgezeigt haben, gelöst werden.

Ihre
Initiative für Steuergerechtigkeit


https://www.openpetition.de/petition/blo...anleger/21



Die Petition befindet sich in der Prüfung beim Empfänger

27.07.2022 12:45 Uhr

Sehr geehrte Unterstützende,

gut Ding will Weile haben. Und die Mühlen der Behörden mahlen langsam. Nach ziemlich genau einem Jahr haben wir heute wieder ein Schreiben vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages erhalten. Den Inhalt dieses Schreibens geben wir Ihnen hiermit gerne weiter:

Unsere Eingabe wurde demnach nun den Abgeordneten zugeleitet, die dem Petitionsausschuss zu unserem Anliegen Bericht erstatten werden.

Ihre
Initiative für Steuergerechtigkeit

__________________


Nachrichten in diesem Thema
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von boersenkater - 25.08.2022, 16:59

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