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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(04.10.2021, 11:55)Lanco schrieb: Ja, ja, ja, schon richtig.
Ändert jedoch nix daran, dass die Argumentation des Finanzamtes, wenn es sich auf die Vorjahreseinkünfte bezieht, m.M.n. nicht korrekt ist. Und nur das wollte ich mal in den Raum stellen Wink 
Soll welche geben, für die das nützlich sein könnte...

SG

(14.12.2021, 12:50)Penseur schrieb: Wie gesagt, ich frage für 2022. Wie es dieses Jahr läuft ist klar. Nun kann man bis 2022 warten und gucken, wie abgerechnet wird, richtig. 
Und auch richtig, dass die meisten Mitarbeiter da überfordert sind. Aber mit der Zeit weiss man ja, wer mit dem Thema vertraut ist und wer nicht.
IMHO ist es nicht klar wie dieses Jahr gehandelt wird im Sinne von Steuerbescheinigung und Töpfen.

Aus anderem Forum: Aber was passiert mit den Verlusten im Topf aus 21 in 22. Die bleiben ja im Topf. Nehmen wir mal an ich habe nur Verluste gemacht in 21. Die Verluste gehen in den Topf und bleiben da. Was soll eine Veranlagung daran ändern und was soll ich da reinschreiben um die Bindingverluste herauszubekommen?


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Hayek - 14.12.2021, 15:51
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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