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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(04.10.2021, 11:55)Lanco schrieb: Ja, ja, ja, schon richtig.
Ändert jedoch nix daran, dass die Argumentation des Finanzamtes, wenn es sich auf die Vorjahreseinkünfte bezieht, m.M.n. nicht korrekt ist. Und nur das wollte ich mal in den Raum stellen Wink 
Soll welche geben, für die das nützlich sein könnte...

SG

Mit wem hast Du denn gesprochen bei Onvista, Fachabteilung, Steuerfachmann oder 1st Level Support? Ich behaupte mal bei einer Frage mit diesem Komplexitätsgrad bekommst Du 99% falsche Antworten bei Onvista oder anderen vergleichbaren Banken. Wie Du sagst macht Onvista keine steuerliche Abrechnung, sie haben also fast kein Steuer Know How intern. Selbst zur Fachabteilung wirst Du nicht durchgestellt. Das einzig sinnvolle sind IMHO Probe Trades und schauen was sie machen. Ich habe zb eine Probe trade mit Futures gemacht und Gewinn gemacht.  Leider werden die Futures anderes abgerechnet und ich konnte nicht sehen in welchen Topf sie gehen, lediglich ein Kontoauszug wurde mir gesandt. Vielleicht mal ein Stillhaltergeschäft machen und schauen was passiert, ich selbst mache aber fast alles in der Richtung bei IB. Viel Erfolg!


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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Hayek - 14.12.2021, 12:19
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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