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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(13.12.2021, 23:52)qqqq4 schrieb: Hier wird erklärt, vom 15. Juli 2021


https://trading-steuerberatung.de/besteu...#more-1215



https://trading-steuerberatung.de/baraus...vermeiden/

Gruß
qqqq4
Danke qqqq4,
ja, gerade auf trading-steuerberatung.de wurde dies nochmals gut erklärt. Vor allem auch der Unterschied zwischen Barausgleich/Cash-settlement bei Verfall, Andienung bei Verfall und Closing (Rückkauf der verkauften Option) während der Laufzeit. Und eben warum die bezahlten Prämien beim Closing in den Verlustverrechnungstopf eingestellt werden müssen.

Meine Frage richtet sich danach, ob die deutschen Banken dies auch 2022 so anwenden. Denn es nützt ja nichts, wenn diese alles miteinander vermischen (also keinen Unterschied zwischen Kauf Long Position mit anschließendem Verkauf, wo ein Verlust unter Satz 5 fällt und einem Stillhaltergeschäft machen) und man beim Closing die bezahlten Prämien nicht in den Verlustverrechnungstopf eingestellt bekommt. Dann könnte man das Geld erst in der Veranlagung 2023 wohl sehr mühsam zurückerhalten.

Also kurzum, mein Bedenken ist, dass die Banken (bei Onvista wird immer von "ihren Dienstleistern" gesprochen) das Recht nicht richtig auslegen, zum Nachteil der Kunden. Aber wie gesagt, ich hake nach und bin vielleicht gerade schockiert, da ich die Aussage erhalten habe, beim Closing einer verkauften Option würden die bezahlten Prämien 2022 nicht in den Verlustverrechnungstopf eingestellt; entgegen dem, was sowohl bei Herrn Konewka (trading-steuerberatung.de), als auch auf dem Wissens-Blog der Consorsbank steht und dem was Taxadvisor schon immer treffend gesagt hat. Ich hoffe, ich habe bei dem für jemanden nicht tief drinsteckenden, verwirrenden Thema eine falsche Aussage bekommen, leider hörte ich das Wort "sicher". 
Und wie immer steht man recht alleine da, es wundert mich, das nicht mehr bei ihrer Bank angefragt haben. Gut, hier im Forum sind ja nur wenige die Stillhaltergeschäfte machen und davon einige mit Auslandsbroker.
Ich hatte extra 2021 Stillhaltergeschäfte vermieden, um Komplikationen und Streitfragen zu vermeiden und dachte 2022 ist dann alles klar, weil die Banken nun die Sätze 5 und 6 vollständig anwenden müssen und die Bank eben die Stillhaltergeschäfte diesen (bis auf Cash-settlement bei Verfall von Indexoptionen) nicht zuordnen. Und jetzt kriegt man gesagt, sie machen es doch... Wonder


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Penseur - 14.12.2021, 02:25
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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