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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(04.10.2021, 11:55)Lanco schrieb: Ja, ja, ja, schon richtig.
Ändert jedoch nix daran, dass die Argumentation des Finanzamtes, wenn es sich auf die Vorjahreseinkünfte bezieht, m.M.n. nicht korrekt ist. Und nur das wollte ich mal in den Raum stellen Wink 
Soll welche geben, für die das nützlich sein könnte...

SG

(02.12.2021, 18:32)boersenkater schrieb: Genau - VORHER - jetzt im November/Dezember ist es etwas spät sich darüber Gedanken zu machen wie
man tradet. Wenn der Verlustvortrag von 2018-2020 eine Rolle spielt wäre es auch dafür zu spät sich erst
jetzt Gedanken zu machen oder? Welche Antwort ändert diesbzgl. etwas an der von mir beschriebenen
Vorgehensweise?

Habe gesagt das es vielleicht einfacher wäre bei FA/Steuerberater nachzufragen (weil dort und nicht hier
die eigentlichen Fachleute sitzen), aber es stand heute unwahrscheinlich ist selbst von dort die eine richtige
Antwort in Bezug auf seine Altverluste zu erhalten. Er wird entweder keine oder verschiedene Antworten
erhalten. So oder so würde ich es wie beschrieben machen. Wenn er denkt das er mit immer neuen
Beispielrechnungen eine Antwort erhält die noch eine Relevanz für sein Trading in den nächsten letzten
3 Wochen hat und auf die er sich dann verlassen will oder die sonst irgendwas ändert, kann er ja weitermachen.

Nichts anderes habe ich geschrieben man muss vorher wissen wie es steuerlich wahrscheinlich behandelt. Weiterhin soll es Leute geben die steueroptimieren Ihre Geschäfte im Dez wenn es denngeht. Es bleibt dabei Anruf beim FA ist sinnlos, das war meine Hauptaussage. Ausserdem gibt es dann direkt einen Vermerk und genau der Punkt wird ausführlich geprüft, klassisches Eigentor.


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