Mal in Kurzfrom:
1. Altverluste sind abziehbar, da für die das Gesetz noch nicht gelten konnte (Rückwirkungsverbot)
2. "In der Schwebe halten" geht derzeit nur über eine Klage beim FG
3. Die Verfassungsbeschwerde von Martin Hlouschek wurde leider ohne Begründung abgelehnt
4. Es könnte laufende Verfahren gegen Vorauszahlungsbescheide für 2021 geben, ist mir aber nichts bekannt.
1. Altverluste sind abziehbar, da für die das Gesetz noch nicht gelten konnte (Rückwirkungsverbot)
2. "In der Schwebe halten" geht derzeit nur über eine Klage beim FG
3. Die Verfassungsbeschwerde von Martin Hlouschek wurde leider ohne Begründung abgelehnt
4. Es könnte laufende Verfahren gegen Vorauszahlungsbescheide für 2021 geben, ist mir aber nichts bekannt.