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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(05.12.2021, 22:25)Bucketeer schrieb: man kann als Privatperson nicht gegen Gesetze klagen, nur weil man meint diese wären verfassungwidrig. Das wäre eine Normenkontrollklage und die dürfen nur Landesregierungen und Parlamente erheben. Auch Gerichte dürfen Gesetze prüfen lassen. Nichtmal einzelne Abgeordnete dürfen klagen.
Als Privatperson müßtest Du nachweisen, dass die bloße Existenz des Gesetzes Dich in Deinen Grundrechten verletzt. Das dürfte schwierig sein, denn es gibt m. W. kein Grundrecht auf private Vermögensverwaltung mithilfe von Termingeschäften.
Es bleibt also nur der Rechtsweg über den Steuerbescheid.

...und dazu braucht es "einen Schaden", d.h. man müsste erstmal einen Gewinn für den Verlusttopf erwirtschaften, min über 20K.


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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Ventura - 06.12.2021, 10:25
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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