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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(03.12.2021, 18:58)walter5 schrieb: Eine Frage dazu:

Wie schaffe ich es den Steuerbescheid in der Schwebe zu halten?

Wenn ich Einspruch einlege, dann entscheidet das Finanzamt innerhalb von ein paar Wochen über meinen Einspruch. Dann ist mein Einspruch vorbei und erledigt. Mein Steuerbescheid ist dann rechtskräftig. 

Wie kann ich den Steuerbescheid in der Schwebe halten???

Wie gesagt denke ich das die Anwälte in den Startlöchern stehen.
Du solltest etwas in der Hand haben -> Einspruch (am besten per Einschreiben)
Bestes Vorgehen -> Steuerbescheid so spät wie möglich abgeben, ggfs. so oft wie möglich um Fristverlängerung bitten.
Augen offen halten ob es Klagen gibt. Denke das wird dann auch hier im Forum gepostet werden.
Wenn es Klagen gibt dann beim Einspruch entsprechende Infos als Begründung aufführen.
Gibt es noch keine Klagen dann hast Du durch Deinen Einspruch trotzdem auf jeden Fall was in der Hand.
Wenn es danach Infos zu Klagen gibt, würde ich diese mit Bezug auf Deinen Steuerbescheid auch ans FA weitergeben.

letzten Endes geht es darum ->

Um ein anhängiges Verfahren z. B. vor dem Bundesfinanzhof (BFH) zu nutzen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Ihr Fall ist mit dem Verfahren vergleichbar.
  • Sie haben Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt.
  • Sie haben dort auf das anhängige Verfahren mitsamt Aktenzeichen verwiesen.
https://www.advocado.de/ratgeber/steuerr...cheid.html

Also - wenn das FA den Einspruch ablehnt (was auch ein paar Monate dauern kann) hast Du trotzdem was in der Hand.
Bis es zu einer Entscheidung kommt kann es u.U. auch 2 Jahre gehen. Währenddessen kannst Du entsprechende Infos
mit Bezug auf Deinen Steuerbescheid ans FA weitergeben. Damit Du wenn es zu einer positiven Entscheidung kommt auch
davon profitieren kannst. 


(03.12.2021, 19:36)Ventura schrieb: Wenn ich einen Verlustvortrag um die 100K hätte, würde ich mich von einem Profi beraten lassen.

Dem würde ich darüberhinaus auch zustimmen.

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Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von boersenkater - 03.12.2021, 21:27
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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