(02.12.2021, 16:43)boersenkater schrieb: Ich würde keine eigene Begrenzung vornehmen,
alles anrechnen, abwarten was vom FA kommt und dann ggfs. Einspruch erheben damit der Steuerbescheid in der
Schwebe bleibt bis - was anzunehmen ist - die Richter das letzte Wort gesprochen haben.
Eine Frage dazu:
Wie schaffe ich es den Steuerbescheid in der Schwebe zu halten?
Wenn ich Einspruch einlege, dann entscheidet das Finanzamt innerhalb von ein paar Wochen über meinen Einspruch. Dann ist mein Einspruch vorbei und erledigt. Mein Steuerbescheid ist dann rechtskräftig.
Wie kann ich den Steuerbescheid in der Schwebe halten???