(02.12.2021, 17:09)Hayek schrieb: Es geht darum das man sich austauscht in einem Forum und nicht das man schreibt ruf das FA an, völlig sinnlos dieser Kommentar von Dir denn dann braucht man kein Forum. Man kann sich nur positionieren aufgrund der Infos die es unter anderem hier gibt. Letzte Gewissheit gibt es selten. In diesem Fall scheint die Handhabung aber klar. 20K Verrechnung ist pro Jahr möglich so steht es im BMF Schreiben und Gesetz mit Übergang in 2021.
Ich stimme Dir zu dass man alles verrechnet angibt und dann schaut was das FA daraus macht und dann natürlich Einspruch einlegt. Trotzdem muss man bereits vorher auf unsicherer Grundlage entschieden haben wie man aus steuerlichen Gründen traded.
Genau - VORHER - jetzt im November/Dezember ist es etwas spät sich darüber Gedanken zu machen wie
man tradet. Wenn der Verlustvortrag von 2018-2020 eine Rolle spielt wäre es auch dafür zu spät sich erst
jetzt Gedanken zu machen oder? Welche Antwort ändert diesbzgl. etwas an der von mir beschriebenen
Vorgehensweise?
Habe gesagt das es vielleicht einfacher wäre bei FA/Steuerberater nachzufragen (weil dort und nicht hier
die eigentlichen Fachleute sitzen), aber es stand heute unwahrscheinlich ist selbst von dort die eine richtige
Antwort in Bezug auf seine Altverluste zu erhalten. Er wird entweder keine oder verschiedene Antworten
erhalten. So oder so würde ich es wie beschrieben machen. Wenn er denkt das er mit immer neuen
Beispielrechnungen eine Antwort erhält die noch eine Relevanz für sein Trading in den nächsten letzten
3 Wochen hat und auf die er sich dann verlassen will oder die sonst irgendwas ändert, kann er ja weitermachen.
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