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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(02.12.2021, 16:21)Hayek schrieb: Wenn Du schon einmal im Leben bei Deinem FA angerufen hättest wüsstest Du das die Schulung zu einem neuen Thema frühestens stattfinden wenn die ersten Veranlagungen anfallen also q2 2022. Ich habe es im August 21 versucht und der Sachbearbeiter der speziell für Kap Zweifelsfragen verantwortlich ist hatte von diesem Themenkomplex noch nie gehört und mir genau diese Auskunft gegeben. Frage mich auch warum Du hier in einem Forum unterwegs bist wenn man doch selbst beim FA oder SB anrufen soll. Bang

Bang Und Du glaubst das hier irgendjemand ganz klar die einzig richtige Antwort geben kann? Vielleicht war die richtige Antwort
ja schon dabei. Welche ist das? Ich weiß es nicht. Vielleicht war die richtige Antwort auch noch nicht dabei. Du wirst hier genauso
wie von verschiedenen Steuerberatern oder Finanzämtern entweder keine oder verschiedene Antworten bekommen.
Wieso sollte die Frage dann ausgerechnet hier klar und vollkommen richtig beantwortet werden können?
Das anzunehmen ist wohl eher Bang 

@walter5 kann noch so oft nachfragen, Beispiele bringen oder immer wieder sagen das es die Frage nicht beantwortet.
Das ist im Moment alles nur im Trüben fischen. Wie es letztendlich wirklich aussieht, angewendet oder umgesetzt wird,
werden wir erst 2022 oder vielleicht sogar erst 2023 wissen. Ich würde keine eigene Begrenzung vornehmen,
alles anrechnen, abwarten was vom FA kommt und dann ggfs. Einspruch erheben damit der Steuerbescheid in der
Schwebe bleibt bis - was anzunehmen ist - die Richter das letzte Wort gesprochen haben.

Denke das ist die beste und einzig richtige Lösung für das Problem. Oder denkst Du die beste Lösung wäre es aufgrund
einer Antwort hier das irgendwie anders zu handhaben? Indem man selbst eine Begrenzung anwendet und dem Finanzamt
dann vielleicht unnötigerweise freiwillig was schenkt? Klar  Tup

Alles angeben was vorhanden ist - Maximum ohne selbst eine Begrenzung vorzunehmen - das ist aus meiner Sicht die
einzig richtige Vorgehensweise.

__________________


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von boersenkater - 02.12.2021, 16:43
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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