(29.11.2021, 17:10)walter5 schrieb: Für mein Beispiel gilt ab dem 01.Januar 2021, oder?
Weil du geschrieben hast "ab dem 1. Januar 2020 beziehungsweise 1. Januar 2021".
2) Das heißt also, man kann den Verlustvortrag aus Futures aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 in Höhe von 120.000 Euro voll mit Gewinnen aus Futures aus den Jahren 2021 und 2022 verrechnen ?
Es gibt da bei der Änderung des §20 2 Sachverhalte: ab 2020 gilt die Änderung zu den Aktienverlusten (geht wohl um Totalverluste) und ab 2021 gilt die Änderung zu der begrenzten Verrechenbarkeit der Verluste aus termingeschäften.
Mich würde ja interessieren ob sich die FDP der Sache nun in der Regierung annimmt oder ob sie da die Kontrontation mit der SPD scheut.
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