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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(27.11.2021, 15:14)walter5 schrieb: Folgendes Beispiel:

Ich habe noch einen Verlustvortrag aus Futures aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 in Höhe von insgesamt 120.000 Euro.

Falls ich im Jahr 2021 einen Gewinn mit Futures in Höhe von 100.000 Euro mache, kann ich diesen Gewinn dann voll mit den 120.000 Euro Verlust verrechnen?
Muss ich dann gar keine Steuern bezahlen?

Die 20.000 Euro Grenze spielt in diesem Fall keine Rolle, oder?

Im Jahre 2021 ist eine Verlust/Gewinnverrechnung bei Termingeschäften bis 20 K€(pa möglich - jedoch nur innerhalb der Termingeschäfte.
Warum sollte es eine Rolle spielen, aus welchem Jahr die Verluste stammen?
Die Verrechnung wäre doch in 2021.

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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von bimbes - 28.11.2021, 14:22
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