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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(03.10.2021, 21:33)Fundamentalist schrieb: Das ist dem Finanzamt vollkommen wurscht.
Wenn die sehen dass du im Vorjahr durchschnittlich 10 Gewinntrades im Monat hattest, wo dann Steuer drauf angefallen ist, wird da eine regelmäßige Einkunft unterstellt
Da stellen die eine Vorsteuerforderung fürs Folgejahr.
Die kann man zwar dann wenn man z.B glaubhaft macht, dass man gar nicht mehr tradet, wieder ziemlich unbürokratisch aufheben lassen.

Wenn du das aber einmal glaubhaft gemacht hast und bringst in der nächsten
Steuererklärung wieder ähnliche  Gewinne ist es aus mit dem unbürokratischen glaubhaft machen. Verarschen lassen die sich nämlich nicht.

Das gleiche gilt ja für regelmäßige Dividendeneinkünfte aus dem Ausland auf der Langfristseite!

Von mir wollen sie auch gute 5.000 Euro im Quartal Vorsteuer laut Bescheid von 2020, obwohl ich ja ausgewandert bin. Dunce-cap 
Hab natürlich Einspruch eingelegt, denke das wird sich klären. Wink
Achja, 29 Grad hier noch aktuell, hab grad mit einer meiner Freundinnen geskyped in Niederbayern, die hatten schon Minusgrade heute Nacht Eek
Schöne Grüße aus Zypern! Smile


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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von muchmoney - 11.10.2021, 12:43
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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