(03.10.2021, 19:28)Speculatius schrieb: Ja, das muß man machen, aber wie gesagt erst hinterher. Sprich, man kann das ganze Jahr über handeln ohne Einbehalt der Abgeltungsteuer und muß dann erst im nächsten Jahr rückwirkend alle Gewinne und Verluste nach den aktuellen Regeln (deren Verfassungsmäßigkeit ja keineswegs sicher ist) versteuern.
Wenn mir permanent von allen Gewinntrades Abgeltungsteuer abgezogen wird, diese aber bei Verlustrades nicht mehr erstattet wird, ist es nur eine Zeitfrage, bis das Handelskonto durch permanenten Steuerabzug plattgemacht worden ist. Unter solchen Bedingungen handelt kein Mensch mehr.
Was aber passieren kann ist, dass das FA im darauf folgendem Jahr die reinen Gewinnen als Grundlage der möglichen Kapitalertragssteuer-Vorauszahlungen macht. Dann ist auch nix gewonnen.