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Anleger hoffen auf Verfassungsgericht
es geht um die Ungleichbehandlung von Trades und Dividenden, die Vorlage beim BFH
also ich habe das jetzt so gemacht! Aufgrund besonderer Umstände konnte ich das für die letzten Jahre beantragen. Wie dann der neue Rechenweg sein wird (wieder §32d (1) EstG) ist unklar, aber bei gleicher Rechnung hätte ich dann für den bestimmten Zeitraum anstelle eines fünfstelligen Betrags KEINE Abgeltungsteuer!!11!!!11!!
Anleger hoffen auf Verfassungsgericht
es geht um die Ungleichbehandlung von Trades und Dividenden, die Vorlage beim BFH
Zitat:Betroffene Anleger mit unverrechneten Aktienverlusten und positiven anderen Kapitalerträgen sollten eine Überprüfung ihrer Kapitaleinkünfte in der Steuerveranlagung beantragen und ihre Steuerbescheide durch Einspruch unter Verweis auf den BFH-Vorlagebeschluss (Az. VIII R 11/18) offenhalten. Hierdurch können sie von einer positiven Entscheidung des Verfassungsgerichts profitieren.
also ich habe das jetzt so gemacht! Aufgrund besonderer Umstände konnte ich das für die letzten Jahre beantragen. Wie dann der neue Rechenweg sein wird (wieder §32d (1) EstG) ist unklar, aber bei gleicher Rechnung hätte ich dann für den bestimmten Zeitraum anstelle eines fünfstelligen Betrags KEINE Abgeltungsteuer!!11!!!11!!