(23.06.2021, 21:14)Honnete schrieb: Doch, auch, also einschließlich. … Verlustverrechnung für Aktien und Termingeschäfte, einschließlich Optionen …
“Zu den Termingeschäften gehören insbesondere Optionsgeschäfte, Swaps, Devisentermin- geschäfte und Forwards oder Futures (vgl. Rn. 36 und 37) sowie Contracts for Difference (CFDs). CFDs sind Verträge zwischen zwei Parteien, die auf die Kursentwicklung eines bestimmten Basiswerts spekulieren“.
https://eichhorn-coaching.de/verlustverr...n-ab-2021/
Auch Eichhorn listet short optionen nicht unter den betroffenen Produkten (Ausser Barausgleich wenn ich bis zum Verfall halte):
Betroffene Produkte sind die folgenden:
- Zu den Verlusten aus Termingeschäften gehören insbesondere Verluste aus dem Verfall von (Long)-Optionen und entsprechenden Glattstellungsgeschäften.
- Hat der Stillhalter einer Option oder einer Zinsbegrenzungsvereinbarung einen Barausgleich zu leisten, handelt es sich ebenfalls um den Verlust aus einem Termingeschäft.
- CfDs gelten ebenfalls als Termingeschäfte.
- Sowohl Zertifikate als auch Optionsscheine werden im Wege von Kassageschäften erworben und führen daher zu Kapitaleinkünften gemäß § 20 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 7 EStG.
- Für Verluste aus dem Verfall von Zertifikaten und Optionsscheinen kommt daher die Verlustverrechnungsbeschränkung gemäß § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG zur Anwendung.