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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(23.06.2021, 21:14)Honnete schrieb: Doch, auch, also einschließlich. … Verlustverrechnung für Aktien und Termingeschäfte, einschließlich Optionen …

“Zu den Termingeschäften gehören insbesondere Optionsgeschäfte, Swaps, Devisentermin- geschäfte und Forwards oder Futures (vgl. Rn. 36 und 37) sowie Contracts for Difference (CFDs). CFDs sind Verträge zwischen zwei Parteien, die auf die Kursentwicklung eines bestimmten Basiswerts spekulieren“.

https://eichhorn-coaching.de/verlustverr...n-ab-2021/

Auch Eichhorn listet short optionen nicht unter den betroffenen Produkten (Ausser Barausgleich wenn ich bis zum Verfall halte):

Betroffene Produkte sind die folgenden:
  • Zu den Verlusten aus Termingeschäften gehören insbesondere Verluste aus dem Verfall von (Long)-Optionen und entsprechenden Glattstellungsgeschäften.
  • Hat der Stillhalter einer Option oder einer Zinsbegrenzungsvereinbarung einen Barausgleich zu leisten, handelt es sich ebenfalls um den Verlust aus einem Termingeschäft.
  • CfDs gelten ebenfalls als Termingeschäfte.
  • Sowohl Zertifikate als auch Optionsscheine werden im Wege von Kassageschäften erworben und führen daher zu Kapitaleinkünften gemäß § 20 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 7 EStG.
  • Für Verluste aus dem Verfall von Zertifikaten und Optionsscheinen kommt daher die Verlustverrechnungsbeschränkung gemäß § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG zur Anwendung.


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Hayek - 25.06.2021, 14:11
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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