RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 24.06.2021, 11:55 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.06.2021, 11:56 von Hayek.)
Das man überhaupt eine Option shorten kann also verkaufen scheint dem HB nicht bekannt zu sein. Wieder mal ein Beweis für den Qualitätsjournalismus und die ahnungslosen Journarschlisten.
Wenn sowohl Taxadvisor und eine weitere verlässliche Quelle die Sache als 100% sicher an sehen (soweit man überhaupt etwas als 100% bei der Steuergesetzgebung sehen kann) dann ist es auch so. Wir halten fest: Verkaufte call oder Put Optionen sind keine Termingeschäfte, ausser man schliesst nicht UND bekommt dann einen Barausgleich.
Wenn sowohl Taxadvisor und eine weitere verlässliche Quelle die Sache als 100% sicher an sehen (soweit man überhaupt etwas als 100% bei der Steuergesetzgebung sehen kann) dann ist es auch so. Wir halten fest: Verkaufte call oder Put Optionen sind keine Termingeschäfte, ausser man schliesst nicht UND bekommt dann einen Barausgleich.