(15.06.2021, 20:30)Hayek schrieb: Was mich überrascht hat ist die Aussage das Aktienverlust aus Komplettverlust zwar bis 20.000€ beschränkt sind in der Anrechnung p.a., aber dafür mit ALLEN anderen Einkommensarten bis zu 20K p.a. verrechnet werden dürfen. Sieht das jemand genau so?
Das war zwar überraschend (und in den Gesetzesmaterialien auch nicht so vorgesehen!), ergibt sich aber aus dem BMF-Schreiben.
Gruß
Taxadvisor